Craig Murrays Bericht zur Assange Verhandlung in Belmarsh, Tag 4

Dies ist eine Übersetzung der Berichterstattung des Briten Craig Murray über die Verhandlungen im Fall Julian Assange.

Die Originalquelle findet ihr hier.

Ihr Mann im Gerichtssaal – Assange Anhörung Tag 4

Bitte probieren Sie einmal dieses Experiment.

Stellen sie laut, in einem intellektuellen und verbindlichen Tonfall, diese Frage: „Wollen Sie damit sagen, die zwei hätten den selben Effekt?“.

Jetzt stellen sie noch einmal laut diese Frage, in einem feindseligen Tonfall der in seiner Ungläubigkeit an Sarkasmus grenzt: „Wollen sie damit sagen, die zwei hätten den selben Effekt?“.

Zuerst einmal gratuliere ich Ihnen zu Ihren schauspielerischen Fähigkeiten, sie nehmen Regieanweisungen sehr gut an. Zweitens: Ist es nicht faszinierend, wie die exakt selben Worte, abhängig von Anpassungen in Betonung, Tonlage und Lautstärke, so gegensätzliche Bedeutung übermitteln können?

Gestern fuhr die Anklage damit fort, ihre Argumentation, daß die Bestimmung im GB/US Ablieferungsabkommen von 2007, die die Auslieferung für politische Vergehen verhindert, totes Recht sein, und daß Julian Assanges Absichten ohnehin nicht politisch sein. Kronanwalt der Anklage James Lewis sprach für etwa eine Stunde, und Kronanwalt Edward Fitzgerald Antwort der Verteidigung dauerte in etwa genauso lang. Während Lewis Vortrag wurde dieser von Richterin Baraitser genau einmal unterbrochen. Während Fitzgeralds Antwort hatte Baraitser siebzehn mal etwas einzuwerfen.

Im Protokoll werden diese Unterbrechungen nicht unangemessen erscheinen:
„Könnten Sie das für mich klarifizieren, Mr. Fitzgerald…“
„Also was entgegnen sie Mr. Lewis‘ Standpunkt, daß…“
„Aber sicherlich ist dies ein Zirkelschluss…“
„Aber es ist nicht eingearbeitet, nicht wahr?…“

All diese, und ein dutzend anderer Unterbrechungen, waren dazu konzipiert zu zeigen, daß die Richterin versuchte im Sinne intellektueller Nachfragen die Argumente der Verteidigung klarzustellen. Aber wenn man den Tonfall von Baraitser gehört hat, wenn man ihre Körpersprache und ihre Mimik gesehen hat, dann war es alles, nur nicht das.

Das falsche Bild, daß ein Protokoll abgeben kann, wird dadurch verschärft, daß der höfliche Fitzgerald jede offensichtliche Schikane stets mit „Vielen Dank, Madame, das ist sehr hilfreich“ beantwortete, was ebenfalls, wenn man anwesend war, offensichtlich das Gegenteil meinte. Was ein Protokoll hilfreicher Weise trotzdem zeigen wird, ist die Rabaukenkanzel von Baraitsers Taktik, die darin bestand Fitzgerald wieder und wieder und wieder zu unterbrechen, seine Argumente zu schmälern, und ihn sehr vorsätzlich daran zu hindern, seine Argumentation flüssig vorzutragen. Der Kontrast zu ihrem Umgang mit Lewis könnte nicht stärker ausgeprägt sein.

Nun also zu den juristischen Argumenten an sich.

James Lewis von der Anklage, der mit seiner Argumentation vom Vortag weitermachte, sagte, daß Parlament hätte keine Hürde für Auslieferungen für politische Vergehen im Gesetz von 2003. Dies könne daher nicht durch ein Abkommen wieder in das Gesetz eingeführt werden. „Eine Hürde für politische Vergehen über die Hintertür einzuführen hieße, die Intention des Parlaments zu untergraben.“

Lewis argumentierte weiterhin, daß dies keine politischen Vergehen seien. Die Definition eines politischen Vergehens sei in GB beschränkt auf Verhalten, daß dazu bestimmt sei „eine Regierung zu stürzen oder zu verändern, oder sie dazu zu bringen, ihre Politik zu ändern.“ Weiterhin müsse das Ziel sein, die Regierung oder Politik kurzfristig zu ändern, nicht in unbestimmter Zukunft.

Lewis erläuterte, daß überdies der Begriff „politisches Vergehen“ nur auf Vergehen angewendet werden könne, die innerhalb des Territoriums begangen würden, in denen der Veränderungsversuch stattfinde. Von daher hätte, damit sie als politische Vergehen eingestuft werden können, Assange diese innerhalb des Territoriums der USA begangen haben, was er aber nicht getan habe.

Falls Baraitser entscheiden würde, daß die Hürde für politische Vergehen zutreffe, dann müsse das Gericht die Bedeutung von „politische Vergehen“ im GB/US Auslieferungsabkommen bestimmen, und die Bedeutung von Artikeln 4.1 und 4.2 des Abkommens auslegen. Die Auslegung der Konditionen eines internationalen Abkommens sei außerhalb der Befugnisse des Gerichts.

Lewis schloss seine Rede damit ab, daß das Verhalten Assanges unmöglich als politisches Vergehen eingestuft werden könne. „Es ist unmöglich, Julian Assange in die Position eines politischen Flüchtlings zu setzen.“ Die Aktivitäten, die Wikileaks tätige, seien nicht im eigentlichen Sinne politische Opposition gegen die US-Regierung, oder ein Versuch diese Regierung zu stürzen. Daher seien die Vergehen nicht politisch.

Für die Verteidigung erwiderte Edward Fitzgerald, daß das Auslieferungsgesetz von 2003 ein Ermächtigungsgesetz sei, unter dem Abkommen wirksam werden können. Dem Parlament sei daran gelegen gewesen, jegliches Risiko von Missbrauch der Hürde der politischen Vergehen zu vermeiden, durch die terroristische Gewalttaten gegen unschuldige Zivilisten geschützt werden könnten. Aber es bleibe ein eindeutiger, weltweit anerkannter, Schutz für friedliche politische Dissidenten. Dies spiegele sich im Auslieferungsabkommen wieder, auf dessen Grundlage das Gericht agiere.

Baraitser warf ein, daß das GB/US Auslieferungsabkommen nicht in Englisches Gesetz aufgenommen sei.

Fitzgerald erwiderte, daß das gesamte Auslieferungsgesuch auf Basis des Abkommens existiere. Es sei Verfahrensmissbrauch durch die Autoritäten sich auf das Abkommen zu berufen, dann aber zu behaupten, daß dessen Bestimmungen nicht zuträfen.

„Es ist offensichtlich ein sehr bizarres Argument, daß die Bestimmungen des Abkommens, das diese Auslieferung hervorruft, auf dem diese Auslieferung basiert, außer Acht gelassen werden können. Es ist offensichtlich absurd.“

Edward Fitzgerald, Kronanwalt der Verteidigung.

Fitzgerald fügte hinzu, daß englische Gerichte ständig Abkommen auslegen würden. Er gab Beispiele.

Fitzgerald fuhr damit fort, daß die Verteidigung nicht akzeptiere, daß Verrat, Spionage und Volksverhetzung in England nicht als politische Vergehen angesehen würden. Aber selbst wenn man Lewis‘ zu enge Definition von politischen Vergehen akzeptierte, so würde Assanges Verhalten die Kriterien trotzdem erfüllen. Was um alles in der Welt könne das Motiv hinter der Veröffentlichung von Beweisen zu Kriegsverbrechen und Korruption einer Regierung sein, wenn nicht eine Veränderung der Politik dieser Regierung? Tatsächlich würde das Beweismaterial belegen, daß Wikileaks in der Tat die Politik der US-Regierung geändert hat, insbesondere hinsichtlich des Irak.

Baraitser war ein, daß die Enthüllung von Regierungsverbrechen nicht dasselbe sei, wie die Politik einer Regierung zu verändern. Fitzgerald fragte sie, nach der drölften Unterbrechung endlich mit einer gewissen Entrüstung, welchen anderen Zweck es denn hinter der Enthüllung von Regierungsverbrechen geben könne, wenn nicht die Veränderung der Politik der Regierung?

Damit waren die Eröffnungsansprachen von Anklage und Verteidigung beendet.

Mein persönlicher Kommentar

Lassen Sie mich dies so neutral wie möglich formulieren. Wenn man gerechtfertigter Weise behaupten könnte, daß Lewis Argumentation sehr viel logischer, rationaler und intuitiver war als Fitzgeralds, dann könnte man verstehen, wiese Lewis keinerlei Unterbrechung bedurfte, während Fitzgerald andauernd für „Klarstellungen“ unterbrochen werden musste. In der Tat war es aber Lewis, der dahingehend argumentierte, daß die Bedingungen eben des Abkommens, auf dessen Grundlage die Auslieferungsanhörung stattfindet, hier keine Anwendung fänden. Ein logischer Schluss von dem ich behaupte, den der Mann in dem Clapham Bus (Anm. d. Ü.: Eine hypothetische, vernünftige Person, die im Englischen Justizsystem bisweilen herangezogen wird.) hinterfragenswerter finden würde als die gegenteiligen Aussagen Fitzgeralds‘. Verglichen damit war Baraitsers Belästigung von Fitzgerald, wenn er die Anklage in der Klemme hatte, direkt aus Stalins Handbuch für Schauprozesse.

Die Verteidigung ließ er unerwähnt, und ich weiß nicht, ob es sich in ihren schriftlichen Auseinandersetzungen findet, aber ich fand, daß Lewis Standpunkt, daß dies keine politischen Vergehen seien können, weil Julian Assange sich als er sie beging nicht in den USA aufhielt, atemberaubend unehrlich war. Die USA beanspruchen universelle Zuständigkeit. Assange wird des Verbrechens beschuldigt, Veröffentlicht zu haben während er sich außerhalb der USA aufhielt. Die USA beanspruchen das Recht jeden Menschen, jeglicher Nationalität, überall auf der Welt anzuklagen, der die Interessen der USA schädigt. Hier beanstanden sie zusätzlich, daß die Materialien in den USA im Internet eingesehen werden konnten, es gab also ein Vergehen innerhalb der USA. Gleichzeitig zu behaupten, daß dies kein politisches Vergehen sei, da das Vergehen außerhalb der USA stattgefunden habe sei, wie Edward Fitzgerald sagen würde, offensichtlich absurd. Merkwürdigerweise griff Baraitser diesen Punkt nicht auf.

Lewis‘ Argumentation, daß das Abkommen keine Rechtsgültigkeit in der englischen Gerichtsbarkeit habe ist nichts, was er sich einfach so ausgedacht hat. Nigel Farage hat sich nicht aus dem Nichts materialisiert. Es gibt in der Tat eine seit langem Bestand habende Tradition im Englischen Recht, daß selbst ein unterzeichneter und ratifizierter Vertrag, der mit irgendeinem verdammten ausländischen Land abgeschlossen wurde, in keiner Form für Englische Gerichte bindend sei. Lewis konnte (und tat dies auch) haufenweise Urteile von irgendwelchen alten, Rote-Beete-gesichtigen Richtern verlesen, die in Oberhaus daran festhalten genau dies zu behaupten, bevor sie dann losgehen um Moorhühner zu schießen und den Sohn ihres Lakaien zu verhauen. In den Tin Council Case war Lewis besonders vernarrt.

Natürlich gibt es gegenteilige, aufgeklärtere Gepflogenheiten, und eine Menge Urteile, die das genaue Gegenteil besagen, die meisten davon neueren Datums. Daher gab es so viele repetitive Aussagen, während jede Seite mehr und mehr Aussagen von „Autoritäten“ auf ihrer Seite des Arguments stapelten.

Die Schwierigkeit für Lewis – und für Baraitser – ist, daß dieser Fall nicht damit vergleichbar ist, daß ich mir einen Mars-Riegel kaufe und dann vor Gericht ziehe, weil ein internationales Abkommen über Mars Riegel besagt, daß meiner zu klein sei.

Vielmehr ist das Auslieferungsgesetz von 2003 ein Ermächtigungsgesetz, von dem Auslieferungsabkommen abhängen. Man kann daher nicht ohne ein Abkommen unter dem Gesetz von 2003 ausliefern. Also ist das Auslieferungsabkommen von 2007 in einem sehr konkreten Sinne ein Exekutivinstrument, daß rechtlich benötigt wird um eine Auslieferung zu autorisieren. Die Bedingungen des benötigten Exekutivinstruments zu brechen muss für die exekutive Gewalt einfach ein Verfahrensmissbrauch sein. Von daher ist der Auslieferungsakt, aufgrund seiner Beschaffenheit und seiner Erforderlichkeit für rechtliche Maßnahmen, faktisch durch das Auslieferungsgesetz von 2003 in Englisches Recht aufgenommen.

Das Auslieferungsabkommen ist eine notwendige Voraussetzung für die Auslieferung, während ein Mars-Riegel Abkommen keine notwendige Bedingung dafür ist, einen Mars-Riegel zu kaufen.

Simpler kann ich es nicht formulieren. Ich hoffe, es ist verständlich.

Für Lewis ist es natürlich schwierig, daß am selben Tag das Berufungsgericht gegen den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Heathrow Flughafen entschieden hat, zu Teilen weil es inkompatibel mit dem Pariser Abkommen von 2016 sei. Trotz der Tatsache, daß dieses durch das Klimawandelgesetz von 2008 nicht vollständig in Englisches Gesetz aufgenommen ist.

Wichtige persönliche Erfahrung

Es ist hochgradig peinlich für das Außenministerium (FCO), wenn ein Englisches Gericht die Einreichung eines Abkommens zurückweist, daß GB mit einem oder mehreren fremden Staaten abgeschlossen hat. Aus diesem Grund gibt werden, in modernen Zeiten, sehr aufwändige Verfahren und Vorkehrungen getroffen um sicherzugehen, daß dies nicht passieren kann. Daher sollte die Argumentation der Anklage, daß sämtliche Bestimmungen des GB/US Auslieferungsabkommens von 2007 unter dem Auslieferungsgesetz von 2003 nicht umgesetzt werden können, unmöglich sein.

Ich sollte darüber aufklären, daß ich selbst das Inkrafttreten von Abkommen mit dem Außenministerium verhandelt und beaufsichtigt habe. Das letzte, welches ich persönlich mit Band und Siegel (im wahrsten Sinne des Wortes) versehen habe was das Anglo-Belgian Continental Shelf Treaty von 1991, aber ich war auch an den Verhandlungen von weiteren beteiligt. Das System, daß ich beschreiben werde, gab es noch als ich 2005 als Botschafter beim Außenministerium aufhörte, und ich meine, daß es bis heute unverändert ist (und erinnere daran, daß das Auslieferungsgesetz von 2003 stammt, das GB/US Auslieferungsabkommen 2007 ratifiziert wurde, mein Wissen als nicht veraltet ist). Amtliche Nomenklatur ändert sich bisweilen, ebenso wie strukturelle Organisation. Aber die Ämter und Funktionen die ich beschreiben werde bleiben erhalten, selbst wenn sich Bezeichnungen ändern.

Alle internationalen Abkommen haben einen zweischrittigen Ablauf. Zuerst werden sie unterzeichnet, um zu zeigen, daß die Regierung dem Abkommen zustimmt. Dann, nach einer Verzögerung, werden sie ratifiziert. Diese zweite Phase findet satt, wenn die Regierung die Legislative und andere benötigte Behörden eingeschaltet hat, um das Abkommen umzusetzen. Dies ist die Antwort auf Lewis Betrachtungen zur Rolle der Exekutive und Legislative. Der Ratifizierungsprozess findet erst nach sämtlichen benötigten legislativen Handlungen statt. Das ist Sinn und Zweck des ganzen.

So läuft das im Außenministerium ab. Beamten verhandeln das Auslieferungsabkommen. Es wird für das Vereinigte Königreich unterschrieben. Das unterzeichnete Abkommen geht dann zurück an die rechtlichen Berater des FCO, das Nationality and Treaty Department, das Consular Department, das North American Department und andere, und wird weitergeschickt an Juristen des Finanzministeriums, des Cabinet Office, und zum Innenministerium, zum Parlament und zu allen anderen Regierungsabteilungen, deren Bereich durch das jeweilige Abkommen beeinflusst wird.

Das Abkommen wird ausführlich überprüft, um sicherzugehen, daß es in allen Zuständigkeitsbereichen der Vereinigten Königreichs vollständig implementiert werden kann. Wenn es das nicht kann, dann müssen Gesetzesänderungen vorgenommen werden, damit es das kann. Diese Gesetzesänderungen können als Gesetz vom Parlament erlassen werden, oder allgemeiner durch Sekundärgesetzgebung durch Befugnisse die dem Außenminister per Gesetz gegeben sind. Sollte es bereits ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz geben, unter welchem das Abkommen implementiert werden kann, dann braucht kein Ermächtigungsgesetz verabschiedet werden. Internationale Abkommen werden nicht durch spezielle neue Gesetze einzeln in Englisches oder Schottisches Recht aufgenommen.

Dies ist ein sehr vorsichtiger Schritt-für-Schritt Vorgang, der von Anwälten und Beamten aus dem Außenministerium, Cabinet Office, Innenministerium, Parlament und Andernorts ausgeführt wird. Jeder für sich wird jede einzelne Klausel des Abkommens durchsehen und überprüfen, daß es anwendbar ist. Alle Veränderungen die benötigt werden, um das Abkommen in Kraft setzen zu können, müssen vorgenommen werden – Gesetzesänderungen, und die notwendigen administrativen Schritte. Erst wenn alle Hürden beseitigt worden sind, einschließlich der Legislative, und wenn Parlamentsbeamte, Finanzministerium, Cabinet Office, Innenministerium und Außenministerium all bestätigen, daß das Abkommen fähig ist in GB in Kraft zu treten, erst dann werden die Rechtsberater des Außenministerium das Startsignal für die Ratifizierung des Abkommens geben. Man kann auf gar keinen Fall ein Abkommen ratifizieren bevor nicht die Rechtsberater des Außenministeriums die Freigabe erteilt haben.

Das ist ein schwerwiegender Prozess. Darum wurde das US/UK Auslieferungsabkommen 2003 unterzeichnet, und 2007 ratifiziert. Das ist keine abnormale Verzögerung.

Ich weiß also sicher, daß ALLE relevanten Abteilungen der Britische Regierung zugestimmt haben MÜSSEN, daß Artikel 4.1 des UK/US Auslieferungsabkommens befähigt war, unter dem Auslieferungsgesetz von 2003 in Kraft zu treten. Diese Bescheinigung muss stattgefunden haben, sonst hätte das Abkommen niemals ratifiziert werden können.

Daraus folgt notwendigerweise, daß die Regierung GBs, indem sie nun versucht zu argumentieren, daß Artikel 4.1 mit dem Gesetz von 2003 unvereinbar sei, bewusst lügt. Es könnte keine gröbere Form des Verfahrensmissbrauches geben.

Ich war sehr gespannt auf den Schluss der Verhandlung in diesem speziellen Punkt, damit ich Ihnen den Vorteil meiner Erfahrung zuteil kommen lassen kann. Daher werde ich hier enden, hoffe aber später am heutigen Tage noch mehr über den Streit über die Befreiung Julians aus seiner gepanzerten Anti-Terroristen Zelle zu berichten.

Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert