Dies ist eine Übersetzung der Berichterstattung des Briten Craig Murray über die Verhandlungen im Fall Julian Assange.
Die Originalquelle findet ihr hier.
Ihr Mann im Gerichtssaal – Assange Anhörung Tag 2
Diesen Nachmittag hat Julians spanischer Anwalt Baltasar Garzon die Gerichtsverhandlung verlassen, um nach Madrid zurückzukehren. Auf dem Weg nach draußen hielt er selbstverständlich inne, um seinem Mandanten die Hand zu schütteln, wofür er seine Hand durch den schmalen Spalt in dem kugelsicheren Glaskäfig steckte. Assange war halb aufgestanden um seinem Anwalt die Hand zu reichen. Die zwei Sicherheitsleute in dem Käfig sprangen sofort auf, packten Julian, zwangen ihn dazu sich wieder zu setzen und verhinderten den Händedruck.
Dies war bei weitem nicht das schlimmste was heute passiert ist, aber es ist ein eindrucksvolles Bild für die sinnlos brutale Gewalt die fortwährend gegen einen Menschen angewandt wird, der der Veröffentlichung von öffentlichen Dokumenten bezichtigt wird. Daß jemand nicht einmal seinem Anwalt zum Abschied die Hand schütteln kann, ist gänzlich gegen den Geist, in dem Angehörige des Justizsystems vorgeben, daß das Recht praktiziert werde. Ich zeige diesen erschreckenden Moment hier als bezeichnend für die gestrigen Geschehnisse im Gerichtssaal auf.
Am Tag Zwei hatten die Verhandlungen mit einer Aussage von Edward Fitzgerald, Assanges verteidigender Kronanwalt, begonnen, die uns rüde wachrüttelte. Er gab an, daß Julian gestern, am ersten Tage des Prozesses, zweimal nackt ausgezogen und durchsucht worden sei, elf mal Handschellen angelegt bekommen hat, und fünf mal in unterschiedlichen Aufbewahrungszellen eingesperrt worden ist. Weiterhin wurden ihm sämtliche Gerichtsdokumente von den Gefängnismitarbeitern weggenommen, einschließlich der geschützten Kommunikation zwischen ihm und seinen Anwälten, und es wurde ihm keine Möglichkeit gelassen, sich auf die Beteiligung am heutigen Verfahren vorzubereiten.
Richterin Baraitser sah Fitzgerald an und erklärte in einem geringschätzigen Tonfall, daß er solche Angelegenheiten schon zuvor angesprochen habe, und daß sie jedes mal geantwortet habe, daß sie keine Zuständigkeit über das Gefängnis habe. Er solle sich an die Gefängnisbehörden wenden. Fitzgerald blieb stehen, was ihm sehr finstere Blicke von Baraitser einbrachte, und erwiderte, daß sie dies selbstverständlich noch einmal tun würden, daß jedoch dieses wiederholte Verhalten der Gefängnisbehörden die Fähigkeit der Verteidigung gefährde, sich vorzubereiten. Er fügte hinzu, daß es, nach seiner Erfahrung, ungeachtet der Zuständigkeiten, gängige Praxis sei, daß Richter und Staatsanwälte Anmerkungen und Anfragen an die Gefängnisbehörden weiterleiten würden, wenn diese die Durchführung des Prozesses beträfen, und daß Gefängnisse den Gerichten normalerweise wohlwollend entgegenkämen.
Baraitser verneinte geradeheraus jegliche Kenntnis über derartige Gepflogenheiten, und sagte, Fitzgerald solle ihr eine schriftliche Auseinandersetzung mit der gültigen Rechtsprechung bezüglich der Zuständigkeit über Gefängnisbedingungen einreichen. Dies war selbst dem anklagenden Staatsanwalt James Lewis zu viel, welcher sich erhob um zu erklären, daß auch die Anklage eine faire Verhandlung für Assange wünsche, und daß er bestätigen könne, daß das, was die Verteidigung vorgeschlagen hatte, gängige Praxis sei. Selbst danach weigerte sich Baraitser noch einzugreifen. Sie gab an, daß, wenn die Gefängnisbedingungen so schlimm wären, daß dadurch eine faire Verhandlung unmöglich gemacht würde, dann solle die Verteidigung einen Antrag stellen die Vorwürfe auf dieser Grundlage fallen zu lassen. Ansonsten sollten sie mit dem Thema aufhören.
Sowohl Anklage als auch Verteidigung schienen überrascht von Baraitsers Behauptung, nicht von dem, was beide als gängige Praxis bezeichnet hatten, gehört zu haben. Möglicherweise war Lewis aufrichtig schockiert von der Schilderung von Assanges gestriger Behandlung durch das Gefängnis; oder bei ihm sind die Alarmsirenen losgegangen und haben „Fehlprozess“ geschrien. Doch das Endergebnis ist, daß Baraitser nichts unternehmen wird, um Julians physische und mentale Misshandlung im Gefängnis zu unterbinden, und auch nicht versuchen wird, ihm die Möglichkeit zu geben, an seiner Verteidigung teilzunehmen. Die einzige realistische Erklärung die mir hier einfällt ist, daß Baraitser davor gewarnt worden ist sich einzumischen, daß also diese anhaltende Misshandlung und die Konfiszierung von Dokumenten auf Autorität von hohen Regierungsautoritäten stattfindet.
Ein letzter kleiner Zwischenfall den ich wiedergeben möchte: Nachdem ich mich wieder zu früher Stunde angestellt hatte, befand ich mich in der letzten Warteschlange vor dem Eingang zu den öffentlichen Plätzen im Gerichtssaal, als der Name von Kristin Hrnafsson, dem Chefredakteur von Wikileaks, aufgerufen wurde, mit dem ich mich zu dem Zeitpunkt unterhielt. Kristin gab sich zu erkennen, und wurde vom Hofbeamten darüber informiert, daß er von den öffentlichen Plätzen des Gerichtssaals ausgeschlossen sei.
Kristin und ich hatten die gesamten Vorgänge des vorherigen Tages gemeinsam verfolgt, und er hat sich absolut gar nichts zuschulden kommen lassen – er ist ein eher ruhiger Gentleman. Als er aufgerufen wurde geschah dies mit Namen und Tätigkeitsbeschreibung – sie schlossen explizit den Chefredakteur von Wikileaks von dem Verfahren aus. Kristin fragte nach dem Grund und erhielt als Antwort, daß dies eine Entscheidung des Gerichtes sei.
An diesem Punkt kündigte John Shipton, Julians Vater, an, daß in diesem Falle auch sämtliche Familienmitglieder der Gerichtssaal verlassen würden, was sie auch taten und das Gebäude verließen. Dann begannen sie und andere damit, die Nachricht von dem geschlossenen Familienauszug aus dem Gerichtssaal bei Twitter zu verbreiten. Dies schien eine gewisse Fassungslosigkeit bei den Gerichtsbeamten hervorzurufen, und fünfzehn Minuten später wurde Kristin der Zutritt wieder gewährt. Wir habe noch immer keine Ahnung, was der Hintergrund war. Im Verlaufe des Tages wurde Journalisten von den Beamten erklärt, es habe sich schlicht um einen Fall von Vordrängelei gehandelt, aber das erscheint unwahrscheinlich. Schließlich wurde er mit Namen und Berufsbeschreibung aufgerufen, und nicht von einem Ordner beim Vordrängeln erwischt.
Nichts von dem Geschilderten hat mit den offiziellen Belangen in diesem Fall zu tun. Alles von dem Geschilderten sagt mehr über die drakonische Natur des hier stattfindenden politischen Schauprozesses aus, als die Scharade die im Gerichtssaal aufgeführt wird. Es gab am heutigen Tag Augenblicke, in denen ich in den Prozess hineingezogen wurde und die Aussetzung der Ungläubigkeit erreichte, die man bisweilen im Theater erfährt, und ich fing an mir zu denken „Wow, der Fall läuft gut für Assange“. Dann treten Vorgänge wie die geschilderten ein, einem friert das Herz, und man entsinnt sich, daß es hier keine Jury gibt, die überzeugt werden könnte. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß irgendetwas von dem, was vor Gericht gesagt oder bewiesen wird, einen Einfluss auf das Urteil dieses Gerichts haben kann.
Nun zu den eigentlichen Geschehnissen des Falls.
Für die Verteidigung gab Kronanwalt Mark Summers zu Protokoll, daß die die Vorwürfe der USA in Gänze von drei faktischen Beschuldigungen an Assange abhängen:
1) Assange half Manning dabei, einen Hashkey zu dekodieren, um auf geheimes Material zuzugreifen.
Summers erklärte, dies sei laut Beweismaterial aus dem militärgerichtlichen Verfahren gegen Manning eine nachweislich falsche Anschuldigung.
2) Assange bedrängte Manning, daß Material herauszugeben.
Summers erklärte, dies laut öffentlich zugänglichen Informationen nachweislich falsch.
3) Assange gefährdete vorsätzlich Menschenleben.
Summers erklärte, dies sei nachweislich falsch, sowohl durch öffentlich zugängliche Informationen als auch durch spezifische Einbeziehung der US-Regierung.
Zusammengefasst sagte Summers, die US-Regierung wisse, daß die Anschuldigungen falsch seien, und daß diese Anschuldigungen nachweisbarerweise in böser Absicht getätigt wurden. Danach handele es sich hier um Verfahrensmissbrauch, was zu einer Abweisung des Falls und des Auslieferungsantrags führen sollte. Er nannte die drei oben genannten Anschuldigungen „Blödsinn, Blödsinn und Blödsinn“.
Anschließend führte Summers durch die Fakten dieses Falls. Er sagte, die Anschuldigungen der USA trennen die Materialien die von Manning an Wikileaks geleitet wurden in vier Kategorien (im Original ist hier (vermutlich irrtümlich) von nur drei Kategorien die Rede, es werden jedoch vier gelistet)
a) Diplomatische Depeschen
b) Gutachten über Guantanmo-Insassen
c) Einsatzregeln im Irakkrieg
d) Kriegstagebücher Afghanistan und Irak
Summers ging methodisch durch a), b), c) und d), bezog diese jeweils auf die Anschuldigungen 1), 2) und 3), was insgesamt zwölf auszuführende und zu erläuternde Punkte ergab. Dieser umfassende Bericht benötigte etwa vier Stunden, und ich werde nicht versuchen diesen hier zusammenzufassen. Stattdessen werde ich nur Höhepunkte aufzeigen, werde aber mitunter auf die entsprechende Anschuldigungsziffer und/oder den entsprechenden Materialbuchstaben verweisen. Ich hoffe Sie werden dem folgen können – ich habe eine Weile dafür gebraucht!
Zu 1) legte Summers schlüssig und in aller Ausführlichkeit dar, daß Manning zu jedem der Materialien a) b) c) d), die sie an Wikileaks lieferte, Zugang hatte, ohne dafür irgendwelchen Code von Assange zu benötigen, und daß sie diesen Zugang hatte bevor sie Assange überhaupt zum ersten mal kontaktierte. Auch benötigte Manning keinen Code um ihre Identität zu verbergen, wie die Anklage behauptet – die Datenbank für Geheimdienstanalysten, auf die Manning – wie auch tausende andere – Zugriff hatte, benötigte weder Nutzernamen noch Passwort um von einem Computer an einem militärischen Arbeitsplatz aus aufgerufen zu werden. Summer zitierte Zeugenaussagen mehrerer Offiziere aus Mannings Gerichtsverhandlung, um dies zu bestätigen. Auch würde ein Knacken des Administratorkennworts für das System Manning keinen Zugriff auf weiteres Material geben. Summers zitierte Beweismaterial aus dem Militärgerichtsverfahren zu Manning, welches anerkannt hatte, daß der Grund, aus dem Manning Administratorrechte haben wollte war, Soldaten zu erlauben Videospiele und Filme auf ihre Regierungslaptops zu laden, etwas was eigentlich regelmäßig passiert.
Richterin Baraitser unterbrach zwei mal. Sie warf ein, daß Chelsea Manning, falls sie nicht wusste, daß sie nicht als die Nutzerin, die die Datenbank heruntergeladen hat, ausfindig gemacht werden kann, daß sie dann Assanges Unterstützung beim Knacken des Passworts erbeten haben könne um ihre Identität zu schützen, aus Unwissenheit darüber, daß dies nicht nötig war, und daß eine Unterstützung dann trotzdem eine Straftat seitens Assange wäre.
Summers wies darauf hin, daß Manning wusste, daß sie weder Nutzernamen noch Passwort bräuchte, da sie auch ohne bereits auf alle Materialien zugegriffen hatte. Baraitser erwiderte, daß dies nicht den Beweis erbringe, daß sie (Manning) wisse, daß sie nicht rückverfolgt werden könne. Summers sagte, daß es logisch keinen Sinn ergäbe zu argumentieren, daß sie versuchen würde ein Passwort zu erlangen um ihren Nutzernamen und ihr Passwort zu verbergen, wenn es keinen Nutzernamen und kein Passwort gäbe. Baraitser erwiderte abermals, daß er dies nicht beweisen könne. An diesem Punkt wurde Summers etwas gereizt und barsch gegenüber Baraitser, und ging abermals mit ihr durch das Beweismaterial aus dem Militärgericht. Dazu mehr…
Baraitser argumentierte auch, daß selbst wenn Manning geholfen hätte, ein Administratorkennwort zu knacken, auch wenn dies Manning keinen Zugriff auf weitere Datenbanken geben würde, daß es sich trotzdem um unautorisierten Zugriff handeln würde und den Tatbestand der Beihilfe zum unautorisierten Zugriff auf Daten erfüllen würde, selbst wenn es für einen harmlosen Zweck geschehe.
Nach einer kurzen Pause kam Baraitser mit einem echten Hammer zurück. Sie sagte Summers, daß er die Ergebnisse des US-Militärgerichtsverfahrens gegen Chelsea Manning als Fakten dargestellt habe. Sie sei aber nicht der Meinung, daß ihr Gericht die Beweise eines US-Militärgerichts, selbst genehmigte oder unangefochtene Beweise, oder Beweise die von der Anklage vorgelegt wurden, als Fakten ansehen müsse. Summers erwiderte, daß zugelassene Beweise, oder Beweise der Anklage an einem US-Militärgericht doch sicherlich von der US-Regierung als Fakten anerkannt würden, und daß es doch im Moment darum ginge, ob die US-Regierung gegenteilig der ihr bekannten Fakten Anklage erhebe. Baraitser sagte, sie werde auf ihren Punkt zurückkommen nachdem die Zeugen gehört wurden.
Baraitser gab sich keine Mühe mehr, ihre Feindseligkeit gegenüber der Argumentation der Verteidigung zu verbergen, und schien gereizt, daß diese die Dreistigkeit hatten diese vorzubringen. Dies brach hervor als c) besprochen wurde, die Einsatzregeln im Irakkrieg. Summers argumentierte, daß diese nicht von Manning erbeten worden sind, sondern daß sie diese vielmehr zusammen mit dem Collateral Murder Video, das den Mord an Reuters-Journalisten und Kindern zeigt, zur Verfügung gestellt hatte. Mannings Ziel war, wie sie bei ihrer Gerichtsverhandlung aussagte, zu zeigen, daß die Collateral Murder Handlungen einen Bruch der Einsatzregeln darstellen, auch wenn das Verteidigungsministerium anderes behauptete. Summers gab an, daß der US-Auslieferungsangtrag dadurch, daß er diese Zusammenhänge nicht beinhalte, bewusst irreführend sei, da dort das Collateral Murder Video nicht einmal erwähnt sei.
Zu diesem Zeitpunkt konnte Baraitser ihre Verachtung nicht mehr verbergen. Stellen Sie sich Lady Bracknell vor, wie sie „A Handbag“ oder „the Brighton line“ sagt. Oder, wenn ihre Bildung in anderen Bahnen verlief, stellen Sie sich Pritti Patel vor wenn sie einen arbeitsunfähigen Migranten sieht. (Anmerkung des Übersetzers: Meine Bildung verlief in anderen Bahnen, aber eine kurze Youtube-Suche mit den Schlagworten „Bracknell“ & „Handbag“ ist sehr aufschlussreich). Dies ist ein wörtliches Zitat:
„Wollen Sie damit sagen, Mister Summers, daß die Autoritäten, die Regierung, für ihre Beschuldigungen Zusammenhänge liefern solle?“
Ein unbeeindruckter Summers gab eine bejahende Antwort und fuhr damit fort aufzuzeigen, in welchen anderen Auslieferungsverfahren dies vom Obersten Gerichtshof gesagt worden ist. Baraitser wies heillose Verwirrung darüber auf, daß jemand behaupten könne, daß es einen signifikanten Unterschied zwischen Regierung und Gott gäbe.
Der größte Teil von Summers Beweisführung drehte sich um die Widerlegung von Anschuldigung 3), der Gefährdung von Menschenleben. Dies wird (von der Anklage, Anm. d. Ü.) nur in Bezug auf die Materialien a) und d) behauptet. Summers beschreibt ausführlich die mehr als ein Jahr andauernden Bemühungen Wikileaks und anderer Medien, eine große Aktion zur Unkenntlichmachung der Depeschen vorzubereiten. Er erklärte, daß die ungeschwärzten Depeschen erst verfügbar wurden, nachdem Luke Harding und David Leigh vom Guardian das Passwort zu dem Verzeichnis als Überschrift für Kapitel XI ihres Buches Wikileaks druckten, welches im Februar 2011 veröffentlicht wurde.
Niemand hatte hinsichtlich dieses Passworts 1 und 1 zusammengezählt, bis die deutsche Wochenzeitung „Der Freitag“ dies tat und im August 2011 bekanntgab, daß sie über die ungeschwärzten Depeschen verfügen. Summers brachte nun das schlagkräftigste Argument des Tages.
Die US-Regierung hatte sich aktiv an den Bemühungen zur Schwärzung der Depeschen beteiligt. Demzufolge wussten sie, daß die Anschuldigungen der fahrlässigen Veröffentlichung nicht wahr sind.
Nachdem „Der Freitag“ bekanntgegeben hatte, daß sie in Besitz der ungeschwärzten Materialien waren, riefen Julian Assange und Sara Harrison unverzüglich das Weiße Haus, das Außenministerium und die Amerikanische Botschaft an um diese zu warnen, daß namentlich genannte Quellen gefährdet seien könnten. Summers las aus den Abschriften von Telefongesprächen vor, in denen Assange und Harrison versuchten, US-Beamte von der Dringlichkeit zu überzeugen, Quellenschutzmaßnahmen einzuleiten – und in denen sie ihre Ratlosigkeit zum Ausdruck bringen, als sie von den Behörden abgeblockt werden. Dieses Beweismaterial unterminiert die Klage der US-Regierung vollständig, und zeugt von böser Absicht beim Weglassen extrem relevanter Fakten. Es war ein sehr beeindruckender Moment.
Mit Verweis auf dasselbe Verhalten in Anschuldigung 3) bezüglich der Materialien d) zeigte Summers, daß der Manning-Prozess anerkannt hatte, daß diese Materialien keinerlei gefährdete Quellennamen enthielten, daß dieser Prozess aber zeige, daß Wikileaks trotzdem eine Unkenntlichmachung vorgenommen habe, um ganz sicher zu gehen.
Es gab noch viel mehr seitens der Verteidigung. Für die Anklage gab James Lewis an, daß er später im Verfahren ausführlich darauf eingehen werde, aber bemerken wolle, daß die Anklage die Materialien aus dem Militärgericht als Fakten akzeptiere, und insbesondere keine der „eigennützigen“ Aussagen Chelsea Mannings akzeptiere, die er als eine überführte Verbrecherin darstellte, die fälschlicherweise noble Absichten für ihre Taten beanspruche. Die Anklage wies generell jedwede Ansicht zurück, daß dieses Gericht Wahrheit oder Nichtwahrheit irgendwelcher Fakten in Betracht ziehen solle; dies könnte nur bei einem Verfahren in den USA entschieden werden.
Dann, um die Verhandlungen abzuschließen, ließ Baraitser eine massive Bombe los. Sie erklärte, daß obwohl Artikel 4.1 des US/GB Auslieferungsabkommens politische Auslieferungen verbiete, dies ja nur in dem Abkommen stünde. Diese Ausnahme erscheint nicht im GB Auslieferungsgesetz. Dem Anschein nach sei demzufolge politische Auslieferung in GB nicht illegal, da das Abkommen keinerlei Rechtskraft besäße. Sie lud die Verteidigung dazu ein, am nächsten Morgen auf diese Argumentation einzugehen.
Es ist jetzt 6:35, und ich bin spät dran um mich anzustellen…